© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 29.04.2024 - 12:07 Uhr

DORMAGO

Es schneit – wer muss schaufeln?

09.12.2017 / 19:16 Uhr — Mingers & Kreuzer / bs

Bei Groß und Klein ist die Freude groß, wenn der erste Schnee fällt. Doch das weiße Wunder lockt nicht nur mit schönen Aktivitäten wie Schneeengel machen und Schneemann bauen, sondern bringt vor allem für Hauseigentümer Verpflichtungen mit sich. Wer muss den Schnee räumen und wer haftet, wenn er nicht geräumt wird?

„Grundsätzlich ist der Eigentümer dazu verpflichtet, den verschneiten Gehweg zu räumen und zu streuen. Wenn er gegen diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht verstößt, muss er haften, wenn jemand auf dem Bürgersteig ausrutscht. Dabei können hohe Schmerzensgeldforderungen auf den Eigentümer zukommen, sollte sich der Fußgänger verletzen“, weiß Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

Der Vermieter darf seine Verkehrssicherungspflicht auch auf den Mieter übertragen. Er kann den Winterdienst aber nicht allein den Mietern im Erdgeschoss überlassen – alle Mietparteien müssen ihren Beitrag leisten. Voraussetzung ist, dass sie zu dem Dienst körperlich in der Lage sind. Die Streu- und Räumpflicht muss in einer „Übertragungsklausel“ im Mietvertrag festgehalten werden. In einer solchen Klausel ist ausführlich zu schildern, wie oft und wann der Mieter den Gehweg zu räumen hat. „Außerdem ist der Vermieter dafür verantwortlich, regelmäßig zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Streupflicht auch nachkommt. Ist die Formulierung in der Übertragungsklausel zu wage oder kontrolliert der Vermieter die Ausführung nicht, so muss er selbst haften“, warnt der Rechtsexperte. Auch beim Engagieren eines professionellen Räumungsdiensts hat der Vermieter sicherzustellen, dass dieser ordnungsgemäß den Schnee wegräumt und den Bürgersteig streut.

Vermieter können ihre Mieter nicht dazu anhalten, bereits morgen früh um sieben Uhr zu streuen, da sie auch selbst nicht dazu verpflichtet wären. Es gibt allerdings eine Ausnahme, wie Mingers erklärt: „Befindet sich im Mietobjekt ein Geschäft, das bereits zu dieser Uhrzeit geöffnet hat, wie zum Beispiel eine Bäckerei, so ist der Gehweg schon früh morgens zu streuen.“ Pressefotos